Die Alno AG kann das Kapitel Deisel nach knapp fünfjähriger Verfahrensdauer nun endgültig schließen. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die beiden Nichtzulassungsbeschwerden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zurückgewiesen. Damit ist seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 rechtskräftig