Aufatmen in Pfullendorf: Kaufvertrag geschlossen
„Ich freue mich sehr, dass mit dem Closing nun unser Ziel erreicht ist, ALNO eine Zukunftsperspektive zu geben. Es herrscht eine beeindruckende Aufbruchsstimmung. Dies zeigt sich in der Motivation und dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind die Seele und die Identität von ALNO und sie haben in den letzten Wochen und Monaten viel mitmachen müssen. Ihnen gebührt hohe Achtung und unser aller Dank“, sagt Insolvenzverwalter Martin Hörmann. „Die Schaffung einer großen Zahl neuer Arbeitsverhältnisse innerhalb sehr kurzer Zeit“ sei auch der „guten intensiven Zusammenarbeit und großen Unterstützung des Betriebsrats zu verdanken“, betont Hörmann.
„Jetzt ist die Gewissheit da, nun kann es losgehen.“, ergänzt Andreas Sandmann, Geschäftsführer der Neuen ALNO GmbH. Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs und der Produktion laufen auf Hochtouren. Bereits am 02.01.2018 hatte Geschäftsführer Andreas Sandmann erklärt, dass die notwendige Personalstärke für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs erreicht sei und hatte die Funktionsfähigkeit der Bereiche und Abteilungen bestätigt. Die ersten neuen ALNO-Küchen sollen noch im ersten Quartal ausgeliefert werden.
Erst kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember 2017, hatte Insolvenzverwalter Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte einen Kaufvertrag zur Übernahme der Vermögensgegenstände der ALNO AG im Zuge einer übertragenden Sanierung mit dem britischen Finanzinvestor RiverRock unterschrieben. Der Kaufvertrag sah eine zügige Wiederaufnahme des bereits am 24. November 2017 stillgelegten Geschäftsbetriebs vor. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs der ALNO AG wurde durch das heutige Closing inzwischen zurückgenommen.
Das Insolvenzverfahren der ALNO AG läuft losgelöst von der weiteren Entwicklung der Neuen ALNO GmbH weiter. Insolvenzverwalter Hörmann wird sich nun im Interesse der Gläubiger um die Aufarbeitung der Vorgänge aus der Vergangenheit kümmern. Am 09.01.2018 wird er den Gläubigern auf der ersten Gläubigerversammlung seinen Bericht vortragen, heißt es in einer Pressemitteilung des Insolvenzverwalters..