BORA X BO kassiert einstweilige Verfügung -Vertrieb zwischenzeitlich gestoppt
Markteinführung mit Hindernissen. Das Landgericht Düsseldorf hat den Vertrieb des Edelbackofens BORA X BO in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt. Das Gericht hatte die Auffassung vertreten, dass der Energieverbrauch des X BO im Bereitschaftszustand (Standby) nicht den gesetzlichen Vorgaben der Standby-Verordnung entspreche. Bora informierte seine Handelspartner via Rundschreiben über die aktuelle Situation und versprach, schnell Abhilfe zu schaffen.