Nachdem das Bundeskartellamt das BSH-Rabattsystem als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem wertete, haben sich die Münchener von den 2013 eingeführten Leistungsrabatten verabschiedet und für 2014 ein neues System aufgelegt, das nunmehr die Zustimmung des Bundeskartellamtes findet.