Bundeskartellamt trifft Grundsatzentscheidung zum „Anzapfverbot"
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Forderungen, die die EDEKA Zentrale AG & Co. KG nach Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 gegenüber Lieferanten erhoben hat („Hochzeitsrabatte“), missbräuchlich waren. Die EDEKA hatte durch eine Kombination von rückwirkenden Forderungen, dem Herausgreifen von besseren Einzelkonditionen von Plus im Wege des „Rosinenpickens“ sowie die pauschale und unbegründete Forderung von erheblichen Sonderzahlungen gegen das sogenannte „Anzapfverbot“ verstoßen.