Bundestag beschließt Recht auf Reparatur – E-Fachhandel bündelt Service
Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend (25. Juni) die nationale Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur beschlossen. Künftig haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf die Reparatur zahlreicher Elektrogeräte. Hersteller werden verpflichtet, Produkte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Mobiltelefone, Tablets oder E-Bikes während ihrer üblichen Lebensdauer zu angemessenen Preisen instand zu setzen. Ziel ist es, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und die Wegwerfmentalität einzudämmen.