Coronakrise: Alle Geschäfte dürfen öffnen
Die bisherigen Öffnungsbeschränkungen für Geschäfte sollen aufgehoben werden. Damit entfällt die Höchstgrenze einer Verkaufsfläche von 800m². Stattdessen soll es nur noch Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal, bezogen auf die Verkaufsfläche.
Dies soll dazu dienen, die Ansteckungsgefahr in den Geschäften zu verringern. Die Vorgaben zielen außerdem darauf, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum sowie im öffentlichen Nahverkehr zu begrenzen. Die Geschäfte werden zu Hygienemaßnahmen verpflichtet. Der Zutritt soll gesteuert, Warteschlangen sollen vermieden werden. An der 800-Quadratmeter-Regel hatte es massive Kritik des BVDM, ZGV, VDM gegeben, der vor Wettbewerbsverzerrungen warnte, da beispielsweise in NRW der Öffnung von Möbelhäusern schon früher erlaubt war. Zudem hatten die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern den Möbelhandel auf die Palme und zu Klagen auf Gleichbehandlung gebracht.