Empfehlung zur DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Bundesrepublik die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar gegenüber allen Unternehmen aus Industrie und Handel. Die Umsetzung dieser DSGVO insbesondere im Verhältnis zu Zulieferern und Kunden hat bei einer Reihe von Unternehmen zu erheblichen Irritationen geführt. Um den beteiligten Unternehmen aus Industrie und Handel eine gesetzeskonforme Umsetzung der DSGVO zu erleichtern, möchten BVDM, die Möbelverbände Herford, VDM und Der Mittelstandsverbund – ZGV mit einem gemeinsamen Rundschreiben einige grundsätzliche Hinweise zur Umsetzung der DSGVO durch Industrie und Handel geben. Wir veröffentlichen die Empfehlung im Originaltext: