Erlass beschränkt in NRW Zugang zu Einrichtungshäusern
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat gestern einen Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen erlassen, die ab dem 16.03 und 17.03.2020 gültig sind. Betroffen davon sind auch die Einrichtungshäuser.