Im Prozess gegen die BSH: Klatsche für Dyson
Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hatte gegen die niederländische Tochtergesellschaft der BSH Hausgeräte GmbH Klage eingereicht, unter anderem mit der Behauptung, die BSH täusche Verbraucher über den Energieverbrauch von Staubsaugern. Das Gericht in Amsterdam hat heute entschieden, so eine Information der BSH, dass die Angaben auf den BSH-Geräten korrekt sind und alle Anträge von Dyson zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.