Kartellamt zeigt XXXLutz Grenzen auf und beharrt auf Anzapfverbot
Das Möbelhandelsunternehmen XXXLutz KG, Wels, Österreich („XXXLutz“), nimmt auf Drängen des Bundeskartellamtes hin Abstand von seiner pauschalen Forderung nach 7,5 Prozent „Jubiläumsrabatt“ gegenüber seinen Lieferanten. Stattdessen hat das Unternehmen den Rabatt, der für sechs Monate im Jahr 2020 gelten sollte, nun mit jedem Lieferanten individuell verhandelt und Gegenleistungen für den Rabatt vereinbart. Vor diesem Hintergrund sieht das Bundeskartellamt von einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes ab.