Lechner gibt Arbeitsplattenproduktion auf - Einzig die Glasproduktion wird fortgesetzt
Am 1. Januar 2024 wird das Insolvenzverfahren der D. Lechner GmbH am Amtsgericht Ansbach voraussichtlich eröffnet. Bereits jetzt steht allerdings fest, dass das Unternehmen künftig nicht in der gewohnten Form fortbestehen wird: Der Produzent von Küchenarbeitsplatten und -rückwänden kann aller Voraussicht nach die Herstellung von Glasprodukten weiterführen; hingegen muss die Produktion in den Bereichen „Holz“ und „Stein“ in den kommenden Wochen heruntergefahren werden.