Urteil des BGH stärkt Rechtssicherheit für Rehau Kunden
Im Zuge der Entwicklung laserfügbarer Kantenbänder hat sich Rehau frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt – und somit die gesamte Möbelindustrie – mit solchen Kantenbändern zu beliefern. Die Rechtsbeständigkeit des bulthaup-Patents wurde jüngst vollumfänglich vom Bundesgerichtshof bestätigt. Dies betrifft insbesondere auch die Nutzung des bulthaup-Patents EP 1 163 864 für alle Rehau Kunden. Mit dem Urteil geht ein deutliches Zeichen einher, das die gegenüber allen Rehau Kunden zugesicherte Rechtssicherheit stärkt.