Verkaufsverbot für Geschäfte über 800 m² verfassungswidrig

Die Richter sehen dies wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit. Das Gericht setze die Vorschrift aber nicht außer Kraft. Zwingt aber vielleicht zum Umdenken.