Warendorfer und das Prinzip Hoffnung
Die Warendorfer Küchen GmbH stellte heute beim Amtsgericht in Münster einen Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dieser Antrag auf Eigenverwaltung ist seit 2012 im Insolvenzrecht (§270a InsO) vorgesehen, um dem Unternehmen unter dem Schutz des Insolvenzrechtes eine Sanierung und Restrukturierung in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Zum vorläufigen Sachverwalter wurde vom Amtsgericht Münster Michael Mönig bestellt.